Das Familienrecht in Deutschland ist Teil des Privatrechts und vornehmlich im Vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Familie und Ehe stehen unter besonderem Schutz des Staates, woraus sich eine staatliche Verpflichtung in der Ausgestaltung dieses Rechts ergibt. Das Familienrecht regelt im Eherecht nicht nur die Schließung und Scheidung einer Ehe selbst, sondern darüberhinaus auch die persönlichen und vermögensrechtlichen Folgen der Ehe.
Das Familienrecht umfasst neben dem Eherecht auch das Recht der Verwandtschaft und der Schwägerschaft sowie das Vormundschaftsrecht, die Pflegschaft und die Betreuung. Da sich die Lebensverhältnisse und das verfassungsrechtliche Verständnis im Laufe der Jahre verändern, ist besonders das Familienrecht einem permanenten Wandel unterworfen.
Wenn man eine Trennung für unausweichlich hält oder die Ehe gescheitert scheint, kann ein Scheidungsanwalt in Hamburg beratend zur Seite stehen oder auch gegenüber dem anderen Ehegatten außergerichtlich oder in einem Gerichtsverfahren vertreten. Das Internet bietet zahlreiche einfache Wege, einen Fachanwalt für Familienrecht ausfindig zu machen. Gerade in der Großstadt Hamburg gibt es unzählige Spezialisten in Sachen familienrechtlicher Beratung und Ehescheidung. Sollte man sich im beiderseitigen Einvernehmen trennen wollen, ist zu überlegen, ob die Ehepartner nur einem Anwalt das Mandat für die Einreichung des Scheidungsantrages erteilen.
Das Familienrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Es ist ein Teilbereich des Zivilrechts und umfasst neben den Themen der Scheidung und Trennung, etc. auch die Vormundschaft, die Pflegschaft sowie die Betreuung von Familienangehörigen. Auch das Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Unterhaltsrecht sind im Familienrecht geregelt. Entscheidet man sich also für einen Scheidungsanwalt in Hamburg, kann einen dieser nicht nur in der Scheidungsangelegenheit als solche beraten, sondern versucht bei Bedarf auch mit der Gegenseite Fragen des Trennungsunterhaltes, das Recht die Ehewohnung nach der Trennung zu nutzen, das Sorgerecht sowie Regelungen zum Besuchsrecht für eventuell vorhandene Kinder zu klären. Neben allen rechtlichen Angelegenheiten, in denen ein Scheidungsanwalt in Hamburg beraten kann, ist natürlich der Umgang der Noch-Ehepartner miteinander von großer Bedeutung. Besonders wenn Kinder aus der Ehe oder Beziehung hervorgegangen sind, sollte ihr Wohl im Vordergrund stehen und ein respekt- und würdevoller Umgang gepflegt werden.
Da Scheidungsanwälte sich nicht nur um die rechtlichen Details von Ehescheidungen kümmern, sondern das Familienrecht weit mehr beinhaltet, kann man auch zu anderen Fragen mit einem Scheidungsanwalt in Hamburg in Kontakt treten. Viele junge Paare zum Beispiel heiraten nicht mehr, sondern leben dauerhaft in einer eheähnlichen Beziehung. Um dennoch einige zentrale Fragen rechtlich abzusichern, können sie einen Partnerschaftsvertrag abschließen. So können in einem Partnerschaftsvertrag zum Beispiel Fragen geregelt werden, die sich im Zusammenhang mit schwerer Krankheit oder Tod des Partners stellen. Sie können Ansprüche auf Unterhalt vereinbaren. Es können auch Regelungen zu Vermögensfragen geregelt werden, etwa wenn ein gemeinsames Haus gekauft wurde, ein Darlehen aufgenommen wurden oder eine Regelung darüber, wie die Rückzahlung eines Darlehens bei einer Trennung behandelt werden soll. Befinden sich die Partner in einer Ehe, kann durch einen Ehevertrag schon von Anfang an festgelegt werden, wie und mit welchen – oftmals vor allem finanziellen – Konsequenzen eine eventuelle Scheidung ablaufen wird.